Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der SPC Suisse an gewerbliche Kunden (B2B).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Materialprüfmaschinen, Messgeräten und damit verbundene Dienstleistungen (Kalibrierung, Wartung, Schulung) zwischen der SPC Suisse (nachfolgend „Verkäuferin") und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).
Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin diesen schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versandkosten und allfälliger Zollgebühren. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. gemäss Schweizer Obligationenrecht zu verlangen.
4. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager Lütisburg (FCA Incoterms 2020). Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als „verbindlich" bestätigt wurden.
Bei Lagerware beträgt die Lieferzeit in der Regel 48 Stunden innerhalb der Schweiz. Werkslieferungen aus der Türkei (UTEST) und Österreich (OCTOGON) erfordern in der Regel 6–8 Wochen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
6. Gewährleistung und Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach schweizerischem Obligationenrecht. Zusätzlich gewährt die Verkäuferin auf alle neu gelieferten Geräte eine Herstellergarantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 30 Monate ab Lieferung.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleissteile, unsachgemässe Bedienung, eigenmächtige Eingriffe oder Schäden durch höhere Gewalt.
7. Haftung
Die Haftung der Verkäuferin für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert beschränkt. Ausgeschlossen sind die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
8. Kalibrierung und Service
Kalibrierleistungen werden gemäss den am Auftragsdatum gültigen Werks- und rückführbaren Verfahren erbracht. Kalibrierzertifikate haben eine empfohlene Gültigkeit von 12 Monaten; die tatsächliche Gültigkeit bestimmt der Betreiber gemäss seinen Qualitätsmanagementvorgaben.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Lütisburg (SG), Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 11. Mai 2026